Waldbrandgefahr !
Aufgrund der Hitze und der daraus entstehenden Trockenheit in der Natur wird seitens der Bezirkshauptmannschaft Schärding auf die Waldbrandgefahr hingewiesen.
Die dazugehörige Verordnung und weitere Links findet ihr hier:
Homepage der BH-Schärding
Waldbrandschutz-Verordnung 2021
Text der BH-Schärding:
Steigende Waldbrandgefahr im Bezirk Schärding
Der April brachte ein starkes Niederschlagsdefizit. Laut ZAMG summiert sich der Niederschlag für den Großteil des Bezirkes SD auf nur 30-45 Prozent des langjährigen Mittelwertes.
Aus forstfachlicher Sicht wird bei zunehmender Trockenheit im Wald somit auch die Waldbrandgefahr steigen. Die Bezirkshauptmannschaft Schärding hat daher zum Schutz unserer Waldbestände eine Waldbrandschutzverordnung erlassen.
Jegliches Anzünden von Feuer und Rauchen im Wald und dessen Nahbereich ist daher untersagt.
Zum Schutz unserer Wälder werden daher alle Bürger/Innen ersucht, die Waldbrandschutzmaßnahmen zu beachten und einzuhalten. Die Einschränkungen gelten bis Ende Oktober 2021.